Bewertungen von immobilienwirtschaftlichen Fragestellungen im Rahmen des jeweiligen Beweisbeschlusses
(Verkehrswert nach §194 BauGB, Wohn- und Nutzflächenberechnung nach dem jeweiligen Regelwerk, Beurteilungen der ortsüblichen Vergleichsmiete, Wertminderungen, Bewertungen von besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen (boG))
Wertermittlung im Rahmen der Zwangsverwaltung / Insolvenzverwaltung Verkehrswertermittlung